Mitglied werden

Kontakte knüpfen - Talente verwirklichen

Teilnahmebedingungen

Zweck: Der NeckarTauschRing ist eine freie Initiative, die auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Mitglieder basiert. Ziel ist die Schaffung von neuen sozialen Strukturen, einer lokalen und regionalen Kleinwirtschaft durch den Tausch von Dienstleistungen ohne Geld. Der NeckarTauschRing trägt sich selbst und ist somit darauf angewiesen, dass die anfallenden Arbeiten und die damit verbundenen Aufgaben von möglichst vielen Mitgliedern aus freiem Entschluss nach Kompetenz und zeitlichem Vermögen übernommen werden.

Der NeckarTauschRing wird von einem gewählten Gremium – dem Tauschrat – geführt. Die Mitglieder des Tauschrats haben die Aufgabe, eventuell notwendige Änderungen an der Teilnahmevereinbarung vorzunehmen oder bei eventuellen Streitigkeiten als Ansprechpartner zu fungieren. Die Wahl findet im Regelfall einmal im Jahr statt.

Ablauf: Die Dienst- bzw. Sachleistungen werden in Öxle verrechnet. Hierbei gilt der Grundsatz, dass eine Stunde Unterstützung mit 4 Öxle entlohnt wird – ganz unabhängig von der Art der erbrachten Leistung.  Beim Verleih und Verkauf von Gebrauchsartikeln regeln die Tauschpartner die Höhe der Vergütung in der NeckarTauschRing-Währung Öxle selbst.

Das Guthabenkonto eines Mitgliedes kann mit bis zu 8 Öxle im Minus stehen. Ausnahmen hiervon müssen vom Tauschrat genehmigt werden. Bei einem Austritt muss das Guthabenkonto ausgeglichen werden und ein Mindestguthaben von 0 Öxle aufweisen.
Die auf den Konten verbuchten Werte stellen Guthaben und Verpflichtungen „in Zeit“ dar. Sie können nicht als Geldwert in Euro eingefordert oder ausgezahlt werden. Jeder Teilnehmer erhält auf Nachfrage einen Auszug seines Kontos, eine aktuelle Mitgliederliste und die NeckarTauschRing-Zeitung.

Für den internen Gebrauch werden persönliche Daten elektronisch gespeichert. Die Weitergabe an Nichtteilnehmer ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.

Mitglied kann jeder werden, unabhängig von Alter, finanziellen Verhältnissen, Religion, Herkunft oder Nationalität.

Die Verwaltung wird ehrenamtlich durchgeführt. Sie wird nach Zeitaufwand in Öxle vergütet. Der Tauschrat wird in der Regel einmal jährlich gewählt. Im ersten Jahr wird ein Treffen aller Mitglieder des NeckarTauschRings nach 6 Monaten einberufen.

 

Für die Mitgliedschaft im NeckarTauschRing wird ein Jahresmitgliedsbeitrag fällig.

  • Einzelpersonen und Familien bezahlen 15,- €.
  • Schüler, Studenten, Auszubildende, Bonuscard-Inhaber und Alleinerziehende bezahlen 7,50 €.

Bei Eintritt ab 1. Juli des Jahres beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag die Hälfte. Die Zahlung muss beim Eintritt in den NeckarTauschRing per Banküberweisung auf das Konto des NeckarTauschRings erfolgen. Eine Abbuchungs-Ermächtigung ist erwünscht. In den Folgejahren ist die Zahlung des Jahresbeitrages spätestens zum 31. März für das laufende Jahr fällig. Das Geld wird für die dem NeckarTauschRing entstehenden Kosten wie z.B. Bürobedarf, Kopien, der Kosten für die Bereitstellung der Webpage und der Erstellung der NeckarTauschRing-Zeitung verwendet. Die NeckarTauschRing-Zeitung kann jederzeit auf der Website des NeckarTauschRings (www.NeckarTauschRing.de) eingesehen werden und liegt bei den regelmäßigen Treffen aus.
Hier erhalten die Mitglieder auch die aktuellste Mitgliederliste. Diese kann auch
per E-Mail über info@NeckarTauschRing.de angefordert werden. Möchte ein Mitglied die Unterlagen per Post zugesendet haben, so wird das hierfür verwendete Porto zuzüglich pauschal 1,-€ für das Verbrauchsmaterial (Umschlag, Papier, Kopien) in Rechnung gestellt.

Zusätzlich bezahlt jedes Mitglied jährlich eine Gebühr von 12 Öxle für Verwaltungs- und Organisationsarbeiten.
Eine passive Mitgliedschaft als Förderer des NeckarTauschRings gegen einen
Jahresbeitrag von 15,- € ist auch möglich. In diesem Fall entfällt die jährlich Gebühr von 12 Öxle für Verwaltungs- und Organisationsarbeiten.

Eine Übersicht der Teilnahmegebühren sowie der Kündigungsfrist können Sie sich hier anzeigen lassen bzw. herunterladen: Teilnahmegebühren und Kündigungsfrist

Der Austritt aus dem Tauschring kann jeweils schriftlich zum Monatsende erklärt werden. Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Beim Ausscheiden erlöschen die Öxle-Guthaben.

Bei schweren Verstößen gegen Ziele und Interessen des Tauschrings kann ein Mitglied durch den Tauschrat mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.

Jeder Teilnehmer ist für die erbrachte Leistung selbst verantwortlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der NeckarTauschRing übernimmt keine Haftung. Bezüglich der Tauschvorgänge von Dienstleistungen bestehen auch keine schuldrechtlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern und den in der Organisation des NeckarTauschRings tätigen Personen.

Eine private Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung sind für die Mitglieder dringend zu empfehlen, sie haftet aber bei Missgeschicken nicht in jedem Fall. Deshalb wird empfohlen, bei der Vereinbarung eines Tauschgeschäftes die Regelung möglicher Schäden mit einzubeziehen. Die Klärung von steuer- oder versicherungsrechtlichen Fragen liegt in der Verantwortung der Mitglieder.

Wir legen Wert auf die Feststellung, dass der NeckarTauschRing keine Konkurrenz zu den örtlichen Handwerksbetrieben ist. Es werden nur Leistungen in kleinem Umfange angeboten. Umfangreiche handwerkliche Arbeiten sind tabu und werden abgelehnt.

Mit der Unterschrift unter die Anmeldung wird die Teilnahmevereinbarung anerkannt. Bei Auflösung des NeckarTauschRings oder Wegfall seines bisherigen Zweckes ist das Vermögen zu  steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.

GOLDENE TAUSCHRING REGELN

  • Unsere Initiative steht für alle – auch egal welcher Religion oder Nationalität – offen. 
  • Behandeln Sie den Tauschpartner immer so, wie auch Sie behandelt werden möchten!
    Wir gehen respektvoll miteinander um.
  • Wir tauschen Zeit miteinander. Jede Stunde ist 4 Öxle wert. Die Zeit jedes Menschen hat denselben Stellenwert, unabhängig von der Tätigkeit.
  • Nie nach, sondern immer vor einem Tausch mit dem Partner Umfang und Vergütung des Tauschgeschäftes festlegen. Bedenken Sie dabei auch Arbeitsvorbereitung oder Anfahrtszeit und mögliche Material- oder Benzinkosten, die in Euro zu erstatten sind.
  • Der Tauschring stellt eine Vermittlungsplattform dar. Es wird keinerlei  Haftung für Schäden oder Mängel übernommen.
  • Bieten Sie nur Leistungen an, die Sie sowohl inhaltlich als auch zeitlich ermöglichen können.
  • Der Tauschring lebt von der Aktivität seiner Teilnehmer. Überwinden Sie Ihre Scheu und nehmen Sie Leistungen in Anspruch.
  • Die ehrenamtliche Verwaltungs- und Organisationsarbeit des Tauschrings wird über die jährlichen Mitgliedsbeiträge entlohnt. Bedenken Sie, dass dafür jedes Jahr Ihr Konto mit 12 Öxle belastet wird.
  • Scheuen Sie sich nicht, nach einem frustrierenden Tauschgeschäft ein Mitglied des Organisationsteams zu informieren. Damit helfen Sie in Zukunft nicht nur sich selbst, sondern auch nachfolgenden Tauschpartnern.
  • Die besten Tauschgeschäfte erfolgen auf Vertrauensbasis. Nutzen Sie die offenen Treffen zum Kennenlernen und bieten Sie gemeinsame Aktivitäten.